Hundesteuer – Tabelle, Kosten, Befreiung
Gemeinden haben einen großen Handlungsspielraum, wie hoch die Kosten für die Hundesteuer sind. Unsere Tabelle zeigt einen Vergleich zwischen Großstädten wie Berlin, Hamburg und München. Zudem erklären wir dir, wie das Anmelden und Abmelden funktioniert, in welchem Fall es eine Befreiung gibt und warum man überhaupt Hundesteuer zahlt.
Warum muss ich für meinen Hund Hundesteuer zahlen?
Die Hundesteuer hat eine lange Geschichte, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht. Ursprünglich mussten Bauern eine Abgabe namens "Hundekorn" für ihre Hunde leisten. Die moderne Form der Hundesteuer entwickelte sich im frühen 19. Jahrhundert: 1807 kam es zur ersten Einführung in Offenbach am Main, um Kriegsschulden zu tilgen. Drei Jahre später wurde sie in Preußen erstmals als Luxussteuer deklariert, da Hunde als nicht-notwendige Haustiere galten. Zudem diente die Steuer zur Eindämmung der Hundepopulation und Seuchenprävention (z.B. Tollwut).
Heute dient die Hundesteuer hauptsächlich ordnungspolitischen Zielen: Die Anzahl der Hunde soll dadurch in den Gemeinden begrenzt werden und es ist eine willkommene Einnahme zur Finanzierung kommunaler Aufgaben. Sie ist nicht zweckgebunden für hundebezogene Ausgaben.
Seit 1949 ist die Hundesteuer in Deutschland als reine Gemeindesteuer geregelt. Sie wird von den Kommunen erhoben und variiert in der Höhe je nach Gemeinde, wobei es keinen einheitlichen Mindest- oder Höchstsatz gibt. In manchen Bundesländern sind alle Gemeinden aufgrund des Kommunalabgabegesetzes verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben. Den meisten Städten und Gemeinden steht es jedoch frei, wobei fast keine auf eine entsprechende Steuer verzichtet.
Tabelle für die Hundesteuer von 10 Städten in Deutschland
Stadt | 1. Hund | 2. Hund | Listenhund |
Berlin | 120€ | 180€ | 120€ |
Hamburg | 90€ | 90€ | 600€ |
München | 100€ | 100€ | 800€ |
Köln | 156€ | 156€ | 624€ |
Stuttgart | 108€ | 216€ | 612€ |
Frankfurt | 180€ | 180€ | 900€ |
Düsseldorf | 96€ | 150€ | 600€ |
Leipzig | 108€ | 144€ | 600€ |
Dresden | 108€ | 108€ | 108€ |
Hannover | 150€ | 276€ | 720€ |
Manche Städte erheben für Listenhunde keine erhöhte Hundesteuer, während andere bis zu 1000 Euro verlangen. Eine Steuer von 2000 Euro wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2014 für unzulässig befunden, da sie einem Verbot der Hundehaltung gleichkäme.
Befreiung von der Hundesteuer
Nicht jeder Hundehalter muss automatisch Hundesteuer zahlen. Es gibt ein paar Ausnahmen. Im Allgemeinen ist sie jedoch für jeden verpflichtend.
Muss für Hunde unter 5 kg Hundesteuer gezahlt werden?
Es gibt keine Gewichtsgrenze für Hunde bezüglich der Hundesteuer. Alle Kommunen erheben die Steuer unabhängig von Größe oder Gewicht des Hundes. Ausnahmen gelten ausschließlich für bestimmte Nutzungskategorien.
Welche Rentner sind von der Hundesteuer befreit?
Rentner sind in Deutschland nicht pauschal befreit (Ausnahme Berlin). Eine Ermäßigung kann beantragt werden, wenn das monatliche Nettoeinkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Der Nachweis muss durch den Rentenbescheid und eine Mietkostenaufstellung erfolgen. Für die Antragstellung ist das Gemeindeamt zuständig.
Für welche Hunde gilt eine Befreiung oder Ermäßigung der Steuer?
Je nach Bundesland und Gemeinde kann es verschiedene Regelungen geben. Frage individuell nach, ob zum Beispiel folgende Befreiungen bzw. Ermäßigungen (zumeist zwischen 30 und 50 Prozent) gelten:
- Menschen mit Behinderungen:
Halter von Assistenzhunden wie Blindenführhunde, Signalhunde für Gehörlose oder Schwerhörige und Assistenzhunde für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
- Rettungshunde:
Hunde, die entsprechende Prüfungen bestanden haben (z.B. Hunde-Wasserrettung) und im Krisenfall zum Schutz der Zivilbevölkerung eingesetzt werden.
- Tierheimhunde:
In vielen Gemeinden sind Hunde aus Tierheimen für einen bestimmten Zeitraum (z.B. fünf Jahre in Berlin) von der Steuer befreit.
- Zuchthunde aus gewerblichen Betrieben:
Für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, darf keine Hundesteuer erhoben werden, da die Gesetzgebungskompetenz der Länder nur eine Steuer für das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken abdeckt.
- Diensthunde:
Polizeihunde oder Therapiehunde, die beruflich eingesetzt werden.
- Bewachungshunde:
Eine Ermäßigung kann es geben für Hunde zur Gebäudebewachung im Außenbereich, wenn das bewachte Gebäude mindestens 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt.
- Sozialleistungsempfänger:
In einigen Gemeinden erhalten Bezieher von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder anderen Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz Ermäßigungen. In Berlin wurde zum 1. Januar 2022 die Hundesteuer für Rentner, Sozialhilfe-Bezieher, Hartz IV-Empfänger und Asylbewerber abgeschafft.
- Härtefälle:
Einige Gemeinden gewähren auch Ermäßigungen für unvorhersehbare Härtefälle, die der Hundehalter nicht zu vertreten hat.
Anmelden und Abmelden des Hundes
Die An- und Abmeldung der Hundesteuer erfolgt in der Regel beim zuständigen Steuer- und Stadtkassenamt der Gemeinde, in der der Hundehalter seinen Wohnsitz hat. Der Prozess funktioniert wie folgt:
Anmeldung für die Hundesteuer
- Die Anmeldung muss innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Für Welpen gilt: Anmeldung spätestens innerhalb von vier Wochen, nachdem der Hund sechs Monate alt geworden ist.
- Möglichkeiten zur Anmeldung sind: Persönlich beim Amt, schriftlich per Post oder E-Mail, Online über spezielle Formulare.
- Benötigte Informationen sind: Name und Anschrift des Besitzers, Name, Alter und Rasse des Hundes, Haltungsbeginn und ggf. spezifische Merkmale. Bei Vorgabe zudem ein Sachkundenachweis oder eine Haltungserlaubnis.
- Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du einen Steuerbescheid und üblicherweise eine Hundemarke. Diese ist am Halsband des Hundes zu befestigen oder unterwegs mitzuführen.
- Bedenke, dass in einigen Bundesländern (z. B. Niedersachsen, Hamburg, Berlin) zusätzlich eine Anmeldung im Hunderegister erforderlich ist.
Abmeldung der Hundesteuer
Gründe für eine Abmeldung können der Tod des Hundes, der Verlust des Tieres, eine Abgabe, der Verkauf oder der Umzug in eine andere Gemeinde sein. Zur Abmeldung von der Hundesteuer ist die Nutzung eines Online-Formulars oder die persönliche Abmeldung beim Amt möglich.
Halte die Meldefristen ein, um unnötige Zahlungen zu vermeiden. Eine Nicht-Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Kann man die Hundesteuer absetzen?
Nein, die Hundesteuer kann in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden. Sie gilt als private Ausgabe und zählt zu den üblichen Lebenshaltungskosten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:
- Gebrauchshunde:
Kosten für beruflich genutzte Hunde wie Polizeihunde, Wachhunde, Spürhunde oder Therapiehunde können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. - Assistenzhunde:
Ausgaben für Blindenhunde oder andere Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. - Schulhunde:
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für einen Schulhund teilweise als Werbungskosten abgezogen werden können. - Ausbildungskosten:
Die Kosten für die Ausbildung eines Schulhundes zum Therapiehund können in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt werden.